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Kostenloses HR Tool

Kostenloses Arbeitszeugnis erstellen, in nur zehn Minuten.

Angaben eintragen, Bewertung wählen, Word-Datei herunterladen. Der Zeugnisgenerator stellt aus geprüften Formulierungen ein qualifiziertes Arbeitszeugnis oder Zwischenzeugnis zusammen. Kostenlos und ohne Konto.

  • Kostenlos Auch ohne Zusammenarbeit mit uns.
  • Word-Datei Fertig zum Unterschreiben
  • Rund zehn Minuten Abschnitte überspringbar.
  • Gelöscht nach 30 Tagen Angaben verschlüsselt, Link einmalig.

Zeugnis erstellen

Pflichtangaben tragen einen Stern, freiwillige Abschnitte können Sie überspringen. Vor dem Erstellen können Sie den fertigen Text einmal in der Vorschau lesen.

Ablauf

So erstellen Sie das
Arbeitszeugnis.

  1. Grundeinstellungen 1 Minute

    Abschluss- oder Zwischenzeugnis, Mitarbeitende:r oder Führungskraft und Austrittsgrund. Diese Auswahl bestimmt, welche Textbausteine Sie danach überhaupt zu sehen bekommen.

  2. Angaben zur Person 2 Minuten

    Name, Position, Bereich, Eintritt und Austritt. Unser HR Tool setzt diese Angaben in jede Formulierung ein und ergänzt das aktuelle Datum im deutschen Format.

  3. Kompetenzen bewerten 5 Minuten

    Fachwissen, Arbeitsweise, Arbeitsergebnisse, Verhalten, Gesamturteil. Für jeden Abschnitt wählen Sie eine Bewertungsstufe und die Textlänge. Die Vorschau zeigt sofort, welcher Satz daraus entsteht.

  4. Bestätigen und downloaden 1 Minute

    Sie erhalten einen Bestätigungslink per E-Mail. Er ist 24 Stunden gültig und funktioniert nur einmal. Nach dem Download ist das Arbeitszeugnis bereit zur Prüfung und Unterschrift.

Warum dieser Zeugnisgenerator

Kostenlose Zeugnisgeneratoren gibt es viele. Die Unterschiede liegen im Ergebnis, im Umgang mit Ihren Daten und darin, woher die Formulierungen stammen.

  • Kostenlos, ohne Konto. Kein Abonnement, keine Testphase, keine Zahlungsdaten. Die E-Mail-Adresse dient allein dem Download-Link.
  • Eine Word-Datei, keine Textkopie. Viele Generatoren geben nur Text zum Kopieren aus. Bei uns erhalten Sie eine fertige .docx-Vorlage für Ihren Briefbogen, bereit zum Unterschreiben.
  • 593 Textbausteine in deutscher Zeugnissprache. Getrennt nach Abschluss- und Zwischenzeugnis, nach Mitarbeitenden und Führungskräften, mit fünf Bewertungsstufen je Abschnitt. Die Formulierung entsteht nicht aus einem Sprachmodell, sondern aus geprüften Bausteinen.
  • Verschlüsselt gespeichert. E-Mail-Adresse und Ihre Eingaben liegen mit AES-256-CBC verschlüsselt in der Datenbank, jeder Eintrag mit eigenem Initialisierungsvektor.
  • Das Dokument wird nicht aufbewahrt. Die Word-Datei entsteht erst beim Download, wird an Sie versendet und im selben Schritt vom Server gelöscht. Es gibt kein Archiv fertiger Arbeitszeugnisse.
  • Der Link gilt einmal und 24 Stunden. Danach funktioniert er nicht mehr. Abgelaufene Vorgänge werden täglich gelöscht, abgeschlossene spätestens nach 30 Tagen.
  • Erfahrung einer Personalmarketing-Agentur. Wir schreiben seit über 25 Jahren Stellenanzeigen und stärken Arbeitgebermarken. Diese Erfahrung steckt in jeder Formulierung unseresZeugnisgenerators.

Sicherheit

Warum erst eine E-Mail,
dann das Arbeitzeugnis?

Ein Arbeitszeugnis enthält personenbezogene Daten einer dritten Person: der Person, die beurteilt wird. Deshalb geht die Datei nicht sofort heraus, sondern muss zuvor über einen Link in Ihrem Postfach bestätigt werden. Was dieser zusätzliche Schritt bringt, erfahren Sie hier.

Kriterium Sofortiger Download der bequeme Weg Bestätigung per E-Mail unser Weg
Wer kann die Datei öffnen? jede Person, die den Link hat nur jemand mit Zugang zu dem Postfach, über das bestätigt wurde
Tippfehler in der Adresse fällt niemandem auf es kommt keine Mail an, der Vorgang verfällt
Link in Verlauf, Cache oder Weiterleitung bleibt gültig nach einem Download wertlos, spätestens nach 24 Stunden
Beleg, dass die Verarbeitung gewollt war keiner die Bestätigung selbst
Aufwand für Sie keiner ein Klick im Posteingang

Was mit Ihren Angaben passiert

Ein Zeugnis enthält Angaben über eine andere Person. Deshalb steht hier vollständig, was unser HR Tool speichert, wie lange es das tut und was es gar nicht erst erhebt.

AngabeSchutzLöschung
E-Mail-Adresseja, AES-256-CBCnach 30 Tagen
Ihre Eingaben im Assistentenja, AES-256-CBCnach 30 Tagen
Zeitstempel des Vorgangsim Klartextmit dem Vorgang
Bestätigungslink64 zufällige Zeichennach 24 Stunden ungültig
Die fertige Word-Dateiwird nicht abgelegtsofort nach dem Download
IP-Adresse, Browserkennungwerden nicht erfasstentfällt
Konto, Passwort, Zahlungsdatengibt es nichtentfällt
  • Niemand sieht Ihre Angaben ein. Im Verwaltungsbereich der Website gibt es keine Ansicht für die Zeugniserstellung. Die Arbeitszeugnisse liegen in einer eigenen Datenbanktabelle und werden bei der täglichen Bereinigung entfernt.
  • Keine externen Dienste. Der Zeugnisgenerator ruft keine fremden Schriften, Karten oder Tracking-Pixel auf.
  • Wenn Sie abbrechen, wird nichts gespeichert. Bestätigen Sie den Link nicht, verfällt der Vorgang nach 24 Stunden und wird beim nächsten Aufräumlauf gelöscht. Sie müssen dafür nichts weiter tun.
  • Früher löschen geht auch. Eine Nachricht an die im Datenschutzhinweis genannte Adresse genügt. Wir brauchen dazu nur die E-Mail-Adresse, mit der der Vorgang angelegt wurde.

Alle Details finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.

Das Zeugnis ist geschrieben. Und die Stelle?

Wer geht, hinterlässt eine Lücke. Wir bringen Ihre Anzeige auf die Portale, auf denen Ihre Zielgruppe wirklich sucht und optimieren diese, um für Sie die passenden Fachkräfte zu finden.

Zum Nachschlagen

Vier Zahlen zum Arbeitszeugnis, die Sie
kennen sollten.

§ 109GewO

Hier steht der Anspruch auf ein Zeugnis.

Gewerbeordnung, Absatz 1: schriftlich, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

8

Bestandteile hat ein qualifiziertes Zeugnis.

Von der Überschrift bis zum Schlussteil, immer in derselben Reihenfolge.

5

Bewertungsstufen kennt die übliche Zeugnissprache.

Von „stets zur vollsten Zufriedenheit“ bis „im Großen und Ganzen“.

3Jahre

Danach verjährt der Anspruch.

Regelverjährung nach § 195 BGB. Arbeits- und Tarifverträge können kürzere Fristen setzen.

Zeugnisrecht

FAQ: Die häufigsten Fragen
zum Arbeitszeugnis.

Dreizehn häufige Fragen und Antworten aus dem Zeugnisrecht. Wer tiefer einsteigen will, folgt dem Link zum Gesetz oder zum Urteil.

Hat jede:r Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Ja. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das einfache Zeugnis nennt Art und Dauer der Tätigkeit. Auf Verlangen muss es sich auch auf Leistung und Verhalten erstrecken, dann ist es ein qualifiziertes Zeugnis.

§ 109 Abs. 1 GewO

Was unterscheidet einfaches und qualifiziertes Zeugnis?

Das einfache Zeugnis belegt nur, dass und wie lange jemand welche Tätigkeit ausgeübt hat. Das qualifizierte bewertet zusätzlich Leistung und Verhalten und ist das, was Bewerbungen üblicherweise beiliegt. Verlangt werden muss es ausdrücklich.

§ 109 Abs. 1 GewO

Muss ich ein Zwischenzeugnis ausstellen?

Die Gewerbeordnung regelt nur das Zeugnis zum Ende des Arbeitsverhältnisses. Ein Zwischenzeugnis ist in der Praxis anerkannt, wenn ein berechtigtes Interesse besteht: Wechsel der Führungskraft, Versetzung, eine Bewerbung, eine längere Abwesenheit. Unser Zeugnisgenerator kann beide Arten erzeugen.

§ 109 GewO

Bis wann muss ich ein Arbeitszeugnis ausstellen?

Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht. Der Anspruch entsteht an dem Tag, an dem das Arbeitsverhältnis endet. Das Zeugnis muss dann ohne unnötige Verzögerung ausgestellt werden. Steht das Ende schon langfristig fest, etwa nach einer Kündigung, können Mitarbeitende vorher ein vorläufiges Zeugnis verlangen.

§ 109 GewO

Was bedeutet „zur vollen Zufriedenheit“?

Das ist Durchschnitt, also die Note befriedigend. Das Bundesarbeitsgericht hat 2014 entschieden, dass auch die verbreitete Praxis besserer Zeugnisse daran nichts ändert: Wer eine bessere Bewertung will, muss belegen, dass die Leistung überdurchschnittlich war.

BAG, 18.11.2014, 9 AZR 584/13

Muss ich mich im Zeugnis bedanken?

Nein, darauf gibt es keinen Anspruch. Das Gesetz verpflichtet niemanden, persönliche Empfindungen auszudrücken. Üblich ist die Schlussformel trotzdem, und ihr Fehlen fällt Personalabteilungen auf. Der Generator bietet sie als eigenen Abschnitt an.

BAG, 11.12.2012, 9 AZR 227/11

Sind verschlüsselte Botschaften erlaubt?

Nein. Ein Zeugnis darf keine Merkmale und keine Formulierungen enthalten, die eine andere Aussage über die Person treffen als der Wortlaut hergibt. Die bekannten „Geheimcodes“ sind damit unzulässig, auch wenn sich die Legenden darüber halten.

§ 109 Abs. 2 GewO

Dürfen Mitarbeiter:innen den Text selbst vorschlagen?

Ja – und das ist sogar verbreitet. Verantwortlich für Inhalt und Wahrheitsgehalt bleibt der Arbeitgeber, einen Entwurf darf er aber übernehmen. Für Sie heißt das: Entwurf aus dem Generator, Prüfung im Haus, Unterschrift.

Wie lange kann ein Arbeitszeugnis verlangt werden?

Der Anspruch verjährt nach drei Jahren. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem das Arbeitsverhältnis geendet hat. Arbeits- und Tarifverträge sehen aber oft kürzere Ausschlussfristen vor, deshalb lohnt sich ein Blick in den Vertrag.

§ 195 BGB

Darf ich das Arbeitszeugnis als PDF per E-Mail schicken?

Nein. Die elektronische Form ist ausdrücklich ausgeschlossen, ein Zeugnis gehört unterschrieben auf Papier. Deshalb liefert unser Zeugnisgenerator eine Word-Datei, fertig zum Unterschreiben.

§ 109 Abs. 3 GewO

Gehört das Zeugnis auf Firmenbriefpapier?

Ein Gesetz schreibt es nicht vor, erwartet wird es trotzdem: Briefkopf, Ausstellungsdatum, Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person. Das Datum sollte zum Ende des Arbeitsverhältnisses passen, ein deutlich späteres liest sich wie eine Aussage über den Abschied.

Ihre Frage ist nicht dabei?

Schreiben Sie uns, worum es geht: um das Zeugnis, um die Nachbesetzung der Stelle oder um beides. Das erste Gespräch ist kostenlos.

Was in ein qualifiziertes Arbeitszeugnis gehört

Acht reguläre Bestandteile, immer in der gleichen Reihenfolge. Fehlt ein Bestandteil, fällt es auf: Personalabteilungen lesen Zeugnisse nach Muster und eine Lücke wirkt wie eine Aussage.

  • Überschrift und Personalien. „Zeugnis“ oder „Arbeitszeugnis“, dazu Name und Position. Das Geburtsdatum ist zulässig, aber nicht nötig.
  • Dauer und Art der Beschäftigung. Eintritts- und Austrittsdatum ohne Lücken. Fehlende Monate liest eine Personalabteilung als Frage.
  • Unternehmensbeschreibung. Zwei bis drei Sätze, in welchem Umfeld die Leistung stattgefunden hat.
  • Aufgaben. Die wichtigsten Tätigkeiten: was den Arbeitstag geprägt hat, kommst zuerst.
  • Leistungsbeurteilung. Fachwissen, Arbeitsweise, Arbeitsergebnisse, Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit.
  • Verhaltensbeurteilung. Zusammenarbeit mit Vorgesetzten, Kolleginnen und Kunden, in dieser Reihenfolge.
  • Gesamturteil. Ein Satz, der die Einzelbewertungen bündelt und ihnen nicht widersprechen darf.
  • Austrittsgrund und Schlussteil. Ausstellungsdatum und Unterschrift; die Dankesformel ist üblich, aber freiwillig.

Der Zeugnisgenerator fragt diese Bestandteile genau in dieser Reihenfolge ab. Abschnitte, die für Ihren Fall nicht passen, können Sie überspringen.

Zeugnissprache

Was die Formulierungen
wirklich bedeuten.

Die Notenstaffel stammt aus der Rechtsprechung, nicht aus einem Gesetz. „Zur vollen Zufriedenheit“ ist dabei Durchschnitt, kein Lob. Der Zeugnisgenerator übersetzt die gewählte Stufe automatisch in einen passenden Satz.

Kriterium Leistung Formulierung im Text Verhalten Formulierung im Text Gelesen als Schulnote
Stufe 1 stets zu unserer vollsten Zufriedenheit stets vorbildlich sehr gut
Stufe 2 zu unserer vollsten Zufriedenheit vorbildlich gut
Stufe 3 zu unserer vollen Zufriedenheit einwandfrei befriedigend
Stufe 4 zu unserer Zufriedenheit ohne Tadel ausreichend
Stufe 5 im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit im Allgemeinen ohne Tadel mangelhaft

Was unser Zeugnisgenerator nicht ist

Ein Zeugnisgenerator liefert Formulierungsvorschläge, keine Rechtsberatung. Das gilt bei uns wie bei jedem anderen Anbieter.

  • Prüfen Sie das Ergebnis, bevor es unterschrieben wird. Das gilt besonders für Aufhebungsverträge und strittige Trennungen.
  • Die Bewertungsstufen folgen der üblichen Zeugnissprache. Sie sind ein Urteil über die Arbeit, nicht über die Person.
  • Bei Streit über die gewählte Note hilft kein Textbaustein, sondern fachkundige Beratung.

Kostenlose Beratung

Zeugnis geschrieben.
Und wer übernimmt
die Stelle?

Wenn die Position neu besetzt werden muss: Wir bringen Ihre Anzeige auf die Portale, auf denen Ihre Zielgruppe wirklich sucht und optimieren diese, um für Sie die passenden Fachkräfte zu finden.

    Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen

    Mit gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.