Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir beraten Unternehmen zu barrierefreien Karriereseiten. Dann muss unsere eigene Website den Anspruch aushalten, den wir an andere stellen.
Stand: September 2026
Unser Anspruch
Ziel ist, dass jede Person diese Website nutzen kann: mit der Tastatur, mit einem Screenreader, mit Vergrößerung, mit reduzierter Bewegung. Wir richten uns dabei an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in Version 2.2, Konformitätsstufe AA, und an der europäischen Norm EN 301 549.
Stand der Vereinbarkeit
Diese Website ist mit den WCAG 2.2 Stufe AA teilweise vereinbar. Teilweise vereinbar bedeutet: die Anforderungen sind überwiegend erfüllt, einzelne Punkte stehen noch aus. Welche das sind, steht weiter unten unter „Bekannte Einschränkungen“.
Die Bewertung beruht auf einer Selbstbewertung während der Entwicklung: gemessene Kontraste, Bedienung ausschließlich mit der Tastatur und Prüfung der Seitenstruktur. Eine Prüfung durch eine unabhängige Stelle ist vorgesehen.
Was umgesetzt ist
- Kontraste: Fließtext und Bedienelemente sind gegen ihren Hintergrund gemessen und erreichen mindestens 4,5:1, große Überschriften mindestens 3:1.
- Tastatur: alle Bedienelemente sind mit der Tabulatortaste erreichbar, der Fokus ist deutlich sichtbar, und der erste Sprungpunkt jeder Seite führt direkt zum Inhalt.
- Bewegung: laufende Inhalte lassen sich mit einer Schaltfläche anhalten. Wer im Betriebssystem „Bewegung reduzieren“ eingestellt hat, bekommt die Seite ohne Animationen.
- Struktur: jede Seite hat genau eine Hauptüberschrift, die Überschriften bilden eine sinnvolle Reihenfolge, und die Seitenbereiche sind als Landmarken ausgezeichnet.
- Formulare: jedes Feld hat eine sichtbare Beschriftung, Pflichtfelder sind angekündigt, und Fehlermeldungen stehen als Text, nicht nur als Farbe.
- Vergrößerung: die Seiten sind auch auf schmalen Bildschirmen ohne waagerechtes Scrollen bedienbar.
- Aufklappbare Inhalte wie unsere Fragen und Antworten funktionieren auch ohne JavaScript.
Bekannte Einschränkungen
- PDF-Dokumente zum Herunterladen sind noch nicht auf Barrierefreiheit geprüft.
- Videos haben noch keine Untertitel und keine Audiodeskription.
- Inhalte, die aus anderen Systemen eingebunden werden, etwa Stellenanzeigen oder Karten, können von diesem Stand abweichen.
- Eine vollständige Prüfung mit Screenreadern und ein Test mit Nutzerinnen und Nutzern stehen noch aus.
Wir arbeiten diese Punkte ab und aktualisieren diese Erklärung, sobald sich etwas ändert.
Barrieren melden
Ist Ihnen etwas aufgefallen, das Sie nicht nutzen konnten? Schreiben Sie uns, was Sie vorhatten und wo es gescheitert ist, dann können wir es beheben.
E-Mail: web@personalwerk.de
Telefon: +49 6039 9345-0
Brauchen Sie eine Information aus dieser Website in einer anderen Form, sagen Sie es uns: wir stellen sie auf einem Weg bereit, der für Sie funktioniert.
Durchsetzungsverfahren
Sind Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden, können Sie sich an die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MSBF) wenden. Sie überwacht die Einhaltung der Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes.